Sie haben sich lange auf Ihren Abend im zaubertheater gefreut und nun das! Sie werden beispielsweise am Veranstaltungstag krank, der Babysitter sagt ab, Sie müssen unerwartet im Betrieb einspringen oder von den ursprünglich 10 Freunden Ihrer Clique können nun doch nur 9 und somit ist 1 Karte übrig. Vielleicht haben Sie als Überraschung Tickets geschenkt bekommen, sind jedoch an dem Datum gar nicht da. Oder haben aus Versehen den 17.06. statt des 16.07. gebucht. Wir können alle diese Situationen nachempfinden und haben viele davon auch schon selbst erlebt.

Ihre Tickets für das zaubertheater sind jedoch – wie bei allen anderen Freizeitaktivitäten wie Konzerten, Musicals, Theatern, Sportveranstaltungen und Kinos – von Umtausch, Umbuchung und Rückgabe ausgeschlossen.

Diese Regelung wurde einst vom Gesetzgeber eingeführt. Die Hintergrundüberlegung: wenn Sie eine Veranstaltung durchführen möchten und alle Käufer ihre Tickets jederzeit doch wieder zurückgeben oder nochmal umbuchen könnten, dann bestünde für Sie als Veranstalter niemals Planungssicherheit. Stellen Sie sich vor, Sie organisieren ein Open-Air-Konzert, alle gebuchten Bands sind angereist und weil nun Regen für den Abend angesagt wird, geben alle Besucher ihre Karten zurück. Daher hat der Gesetzgeber diesen Schritt unternommen.

Bei uns kommt noch die Thematik des Caterings hinzu, das wir teilweise mehrere Wochen und Monate im Voraus ordern, um sicherzustellen, dass der Caterer am Veranstaltungstag in beispielsweise 3 Monaten auch wirklich uns beliefert und keinen anderen Auftrag annimmt. Daher können auch wir selbst das Essen nicht mehr stornieren und müssen die volle Personenanzahl abnehmen.

Die Tickets sind jedoch nicht an Sie persönlich gebunden, so dass jeder mit den Karten kommen kann. Das heißt, Sie können die Tickets im Fall der Fälle gerne weitergeben an Freunde, Mitarbeiter, Nachbarn oder externe Dritte, die die Karten über Wege wie Kleinanzeigen, eBay & Co. bekommen.