Sie haben sich lange auf Ihren Abend im zaubertheater gefreut und nun das! Sie werden beispielsweise am Veranstaltungstag krank, der Babysitter sagt ab, Sie müssen unerwartet im Betrieb einspringen oder von den ursprünglich 10 Freunden Ihrer Clique können nun doch nur 9 und somit ist 1 Karte übrig. Vielleicht haben Sie als Überraschung selbst Tickets geschenkt bekommen, sind jedoch an dem Datum gar nicht da. Sie erhalten plötzlich eine andere Einladung oder haben aus Versehen den 17.06. statt des 16.07. gebucht. Wir können alle diese Situationen nachempfinden und haben viele davon auch schon selbst erlebt.
Ihre Tickets für das zaubertheater sind jedoch – wie bei allen anderen Freizeitaktivitäten wie Konzerten, Musicals, Theatern, Sportveranstaltungen und Kinos – von Umtausch, Umbuchung und Rückgabe ausgeschlossen.
Diese Regelung wurde einst vom Gesetzgeber eingeführt. Daher gibt es bei der Onlinebuchung von Tickets auch nicht das sonst gängige 14-tägige Widerrufsrecht (Entscheidung des Bundesgerichtshofs).
Die Hintergrundüberlegung: wenn Sie eine Veranstaltung durchführen möchten und alle Käufer ihre Tickets jederzeit doch wieder zurückgeben oder nochmal umbuchen könnten, dann bestünde für Sie als Veranstalter niemals Planungssicherheit. Stellen Sie sich vor, Sie organisieren ein Open-Air-Konzert, alle gebuchten Bands sind angereist und weil nun Regen für den Abend angesagt wird, geben alle Besucher ihre Karten zurück. Daher hat der Gesetzgeber diesen Schritt unternommen.
Bei uns kommt noch die Thematik des Caterings hinzu, das wir teilweise mehrere Wochen und Monate im Voraus ordern, um sicherzustellen, dass der Caterer am Veranstaltungstag in beispielsweise 3 Monaten auch wirklich uns beliefert und keinen anderen Auftrag annimmt. Daher können auch wir selbst das Essen nicht mehr stornieren und müssen die volle Personenanzahl abnehmen.
Die Tickets sind jedoch nicht an Sie persönlich gebunden, so dass jeder mit den Karten kommen kann. Das heißt, Sie können die Tickets im Fall der Fälle gerne weitergeben an Freunde, Mitarbeiter, Nachbarn oder externe Dritte, die die Karten über Wege wie Kleinanzeigen, eBay & Co. bekommen.
Ergänzung Mai 2025:
Da wir trotz der obigen Erklärungen immer mehr Nachrichten bekommen, ob „nicht doch was möglich ist“, möchten wir aufgrund der gemachten Erfahrungen noch Folgendes ergänzen.
Obwohl überall klar kommuniziert wird, dass Tickets (gesetzlich!) nicht umgetauscht, umgebucht, zurückgegeben oder erstattet werden können, schreiben uns regelmäßig Gäste und „bitten und betteln“ um eine Kulanzregelung. Oft mit Anmerkungen, dass wir als zaubertheater doch schließlich allein von Berufswegen schon das Unmögliche möglich machen könnten. Sie können sicherlich nachempfinden, dass es sich auch für uns nicht gut anfühlt, wenn wir auf diese Weise geradezu bedrängt werden oder uns für gesetzliche Regelungen rechtfertigen müssen.
Wir erhalten E-Mails mit „Sie haben doch aber nur 36 Plätze!“ oder „Aber Sie sind doch kein Staatstheater, da muss doch auf dem kurzen Dienstwege was möglich sein!“. Gerade weil wir nur 36 Plätze haben und eben kein mit öffentlichen (Ihren!) Geldern subventioniertes Staatstheater sind, genau deshalb ist jede Karte für uns wichtig.
Wir können nicht sämtliche Lebensrisiken aller Gäste übernehmen. Wenn jemand plötzlich ins Krankenhaus kommt, arbeiten muss oder zu einer Hochzeit eingeladen wird, so ist das verständlich, wir selbst können jedoch am allerwenigsten dafür und die dadurch entstehenden Ausfallkosten nicht auf unsere Kappe nehmen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir dringend, die TicketPlan-Ticketversicherung abzuschließen, die Ihnen im Buchungsvorgang seitens unseres Ticketpartners angeboten wird. Damit sind Sie durch einen externen Versicherungskonzern gegen die wichtigsten Lebensrisiken abgesichert und bekommen Ihr Geld zurück, beispielsweise bei Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen. Sofern Sie auf eigenen Wunsch auf diesen Versicherungsschutz (aktuell 3,50 EUR) verzichten, tragen Sie auch das volle Risiko.
Rein rechtlich handelt es sich bei Eintrittskarten um ein sogenanntes Termingeschäft, auf das sich beide Seiten – Sie und wir – einigen. Wir können genauso wenig eine andere Veranstaltung annehmen. Oder plötzlich zusagen, wenn wir privat zu einem Geburtstag oder einer Hochzeit von Freunden eingeladen werden. Sobald wir Termine veröffentlichen, verpflichten wir uns, an diesen Tagen in Aurich zu sein. Und Sie sich andersherum mit Ihrem Ticketkauf genauso.
Wir beobachten aktuell das Phänomen, dass sich Gäste bei Freischaltung der neuen Termine einfach pauschal erstmal 10 oder 15 Karten buchen – und uns dann im Nachhinein anschreiben, um einige davon wieder zurückgeben zu wollen (nachdem sie in Ruhe im Freundeskreis gefragt haben, wer denn eigentlich mitgehen möchte). Alle anderen, die an dem Datum ursprünglich auch gerne kommen wollten, gehen somit leer aus und sehen, dass die Veranstaltung bereits ausverkauft ist. Die suchen sich für den Abend dann eine andere Alternative in Aurich. Bitte buchen Sie somit wirklich nur die Anzahl, die Sie auch wirklich brauchen, da wir keine Tickets erstatten oder in Gutscheine umwandeln können. Wenn Sie 10 Karten gebucht haben, haben Sie auch verbindlich 10 Plätze.
Wir bitten Sie daher wirklich herzlichst, von derartigen Anfragen jeglicher Art abzusehen – und um Ihr Verständnis, wenn wir Ihnen andernfalls als Antwort auf eine derartige Anfrage nur den Link zu diesem Text zurücksenden. Es ist wirklich müßig, im Einzelgespräch jedes Mal wieder den gleichen Sachverhalt zu erklären oder gar in Diskussionen zu kommen, obwohl überall – von der ersten Buchung bis zum ausgedruckten Ticket – steht, dass es nicht geht.
Ihnen einen unvergesslichen Abend zu bescheren – das ist unsere Leidenschaft und unser größtes Ziel. Und daher möchten wir alle Energie und Zeit auf genau das fokussieren: magische Momente für Sie zu erschaffen.