1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Veranstaltungen im zaubertheater in Aurich, durchgeführt von Andreas Reichert, Georgswall 14-16, 26603 Aurich (im Folgenden „zaubertheater“ genannt). Sie gelten auch für Eintrittskarten, die durch autorisierte Vorverkaufsstellen veräußert werden.

2. Vertragsabschluss

a) Verkauf von Eintrittskarten für öffentliche Vorstellungen

Ein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsschluss im Onlineshop gibt der Kunde ab, wenn er den Bestellprozess unter Einfügen der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und den Button „Jetzt kaufen“ geklickt hat oder bei telefonischer / schriftlicher Buchung die dort verlangten Angaben mitgeteilt hat. Nach Eingang der Bestellung (online, postalisch oder telefonisch) erhält der Kunde vom zaubertheater eine (automatisierte) Bestellbestätigung, die noch keine Annahme des Angebots darstellt. Die Angebotsannahme erfolgt erst mit Zusendung der bestellten Eintrittskarten beziehungsweise mit Eingang der E-Mail inklusive des Ticketlinks.

b) Verkauf von exklusiven Veranstaltungen / Geschlossene Gesellschaften

Eine Veranstaltung im Sinne dieser AGB definiert sich insbesondere dadurch, dass es über den reinen Bestellvorgang hinausgeht und eine individuelle Leistung erbracht wird. Eine exklusive Veranstaltung bedarf einer individuellen Absprache. Sobald das zaubertheater die Buchung auf ein vorausgegangenes Angebot in Textform empfangen hat, ist die Buchung getätigt. Bei einer Buchung mit einem Gesamtwert unter 4.000,00 Euro ist der gesamte Angebotspreis sofort fällig. Bei einem Gesamtwert über 4.000,00 Euro sind 50% des gesamten Vertragspreises sechs Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn fällig, die restlichen 50 % zwei Kalenderwochen vor der Veranstaltung. Bei Überschreitung der Zahlungsfälligkeiten behält sich das zaubertheater nach seiner Wahl einen anderweitigen Verkauf oder die Inanspruchnahme des Kunden vor.

c) Regeln für den Gutscheinverkauf

Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum, sofern auf dem Gutschein keine abweichende Ablauffrist angegeben ist oder eine anderweitige schriftliche Vereinbarung über den Zeitraum der Einlösung getroffen wurde.

Bei Gutscheinen besteht kein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Veranstaltung. Die Teilnahme hängt vielmehr davon ab, ob das zaubertheater für die betreffende Veranstaltung noch freie Kapazitäten zur Verfügung hat. 

Alle verkauften Gutscheine sind Wertgutscheine mit der Folge, dass bei Preiserhöhungen zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes und der Einlösung die Differenz durch den Kunden zu entrichten ist.

2.1 Preisbestandteile / Zahlungsmodalitäten / Lieferung

a) Der am Bestelltag angebotene Preis ist verbindlich. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und zzgl. etwaiger Versandkosten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Bestellung bzw. Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Die Tickets bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang Eigentum des zaubertheaters.

b) Der Versand der bestellten Eintrittskarten (Tickets) erfolgt elektronisch oder auf Risiko des Kunden mit der Deutschen Post. Für die Postlaufzeiten wird keine Haftung übernommen.

3. Eintritt

a) Der Eintritt in das zaubertheater setzt die Vorlage eines gültigen, bezahlten Tickets voraus.

b) Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung besteht und beim Eintritt nachgewiesen wird. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis vor Einlass bezahlt wird.

c) Das Ticket berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch vom zaubertheater und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.

d) Bis zum Zahlungseingang ist das zaubertheater berechtigt, den Zugang zum Theater zu verweigern und das Ticket zu sperren. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Zahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen.

3.1 COVID-19-Regularien

a) Das zaubertheater beachtet die aktuellen bundes- und landesrechtlichen Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19, um allen Zuschauern das damit angestrebte Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Das zaubertheater ist daher verpflichtet, daraus folgende Pflichten, Beschränkungen und Verhaltensregeln auch dem Karteninhaber aufzuerlegen. Die jeweils aktuellen Anforderungen werden dem Karteninhaber vor dem Ticketkauf und vor der Veranstaltung mitgeteilt. Der Karteninhaber ist daneben verpflichtet, sich auch selbst unmittelbar vor der Veranstaltung über den aktuellen Stand zu informieren.

b) Das zaubertheater kann dem Karteninhaber den Einlass in das Theater verweigern, sofern der Karteninhaber

  • nicht die nach Verordnungslage für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen Nachweise mit sich führt und vorlegt;
  • nicht einen zur Überprüfung seiner Identität geeigneten Lichtbildausweis mit sich führt und vorlegt;
  • nicht zum Zwecke der behördlichen Nachverfolgung von etwaigen Infektionsketten seine Kontaktdaten angibt;
  • typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist.

c) Das zaubertheater kann den Karteninhaber auch nach Einlass von der Veranstaltung ausschließen und des Theaters verweisen, sofern der Karteninhaber auch nach Aufforderung durch das Veranstaltungspersonal zur Einhaltung der im Theater geltenden Hygiene- und Verhaltensvorgaben gegen diese verstößt. Diese Vorgaben können im Einzelfall auch strenger sein, als es die jeweils geltende Verordnungslage vorschreibt. Sie werden neben den vorab erteilten Informationen zusätzlich im Theater durch Aushänge und/oder Durchsagen bekannt gegeben.

d) Sofern das zaubertheater nach Ziffern 3.1 Abs. b) und/oder 3.1 Abs. c) berechtigt ist, dem Karteninhaber den Einlass zu verweigern oder den Karteninhaber von der Veranstaltung auszuschließen, sind Erstattungs- und/oder Schadensersatzansprüche des Karteninhabers ausgeschlossen.

e) Das zaubertheater ist berechtigt, das Recht auf Zuweisung anderer Plätze gem. der nachfolgenden Ziffer 4 auch im Zusammenhang mit der Einhaltung von Hygienemaßnahmen auszuüben. Dies kann im Einzelfall auch dazu führen, dass sich die Sitzanordnung von Personengruppen verändert. Die Regelung in Abs. c) gilt entsprechend.

f) Sollte die gebuchte Veranstaltung aus gesundheitspolitischen Erwägungen untersagt werden, ist das zaubertheater berechtigt, den gebuchten Termin zu verlegen oder einen Umtausch in einen Wertgutschein vorzunehmen.

3.2 Stornierung / Umtausch / Erstattung

An Kunden herausgegebene Tickets oder online bestellte Tickets zum Selbstausdruck sind von Umtausch, Erstattung und/oder Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung ausgeschlossen. Der Ticketkäufer ist berechtigt, nicht mehr benötigte Karten an Dritte weiterzuveräußern.

4. Zuweisung anderer Sitzplätze

a) Das zaubertheater behält sich vor, sofern beim Kauf der Eintrittskarten feste Sitzplätze und/oder Kategorien zugesagt wurden, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für das zaubertheater aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten, Defekte) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis.

b) Das zaubertheater behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.

5. Haftungsbeschränkung

a) Das zaubertheater, seine gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

b) Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht das zaubertheater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

6. Einlass / Beginn der Vorstellung

a) Der Einlass ins zaubertheater beginnt in der Regel 45 Minuten vor Beginn der Zaubervorstellung. Weitere Informationen und genaue Uhrzeiten werden beim Kauf der Tickets bekannt gegeben.

b) Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht.

c) Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Bitte geben Sie uns daher rechtzeitig einen Hinweis. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn Sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass Sie auf einen solchen Platz angewiesen sind oder wir Ihnen dies nach dem Kauf schriftlich bestätigen.

7. Änderungen von Vorstellungszeiten / Verhinderung des Künstlers / Ablauf des Programms

Das zaubertheater behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund den Veranstaltungstermin zu verlegen. Wichtige Gründe sind z. B. höhere Gewalt, krankheitsbedingter Ausfall von Künstlern, etc. Die Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit. Die Erstattung von Eintrittsgeldern erfolgt nur bei genereller Absage der Veranstaltung bis zu zwei Wochen nach Veröffentlichung der Absage. Zur Information des Karteninhabers kann die Veröffentlichung der Absage online (Internetseite / Email), bzw. sofern die Telefonnummer hinterlassen wurde, auch durch telefonische Benachrichtigung erfolgen. Das zaubertheater behält sich vor, die angekündigte Besetzung des Programms auch kurzfristig zu ändern. Sollten ein oder mehrere Künstler an einem oder mehreren Tagen nicht im Programm auftreten, so sorgt das zaubertheater für einen angemessenen Ersatz. Ein Anspruch auf Gewährleistung, insbesondere ein Rückgaberecht oder ein Recht auf Preisminderung für die erworbenen Karten, entsteht hieraus nicht. Sofern in Folge höherer Gewalt, einschließlich extremer Witterungsumstände, sich Veranstaltungen verspäten oder in anderer bzw. gekürzter Reihenfolge durchgeführt werden müssen, begründet dies für den Kunden keinen Anspruch auf ein Rückgaberecht oder auf eine Minderung des Kaufpreises.

8. Hausordnung

a) Die in diesen AGB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Mitarbeiter im zaubertheater sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen des Theaters angeordnet werden.

b) Das Rauchen in den Räumlichkeiten des zaubertheaters ist nicht gestattet.

c) Das Mitbringen von Tieren, Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen in das zaubertheater ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis erfolgen. Das zaubertheater ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.

d) Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des zaubertheaters ist nicht gestattet. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.

e) Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten.

f) Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das zaubertheater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

9. Bild- und Tonaufnahmen

a) Im Theater sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen vom zaubertheater festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 1.000,00 im Einzelfall.

b) Bei Zuwiderhandlungen ist das zaubertheater berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom zaubertheater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

c) Das zaubertheater ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-, Foto- und Filmaufnahmen des Karteninhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

10. Garderobe / Fundsachen

a) Im zaubertheater halten wir eine für jeden zugängliche Garderobe bereit. Im Rahmen dieser unentgeltlichen Verwahrung haftet das zaubertheater nur, wenn es die Sorgfalt außer Acht lässt, die es in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (gem. §§ 690, 277 BGB). Dies bedeutet, dass hierbei die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt wird. Das zaubertheater haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Wertgegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

b) Gegenstände aller Art, die im Bereich des zaubertheaters gefunden werden, sind beim Personal abzugeben. Diese werden verwahrt und beim Fundbüro der Stadt Aurich abgegeben.

11. Widerruf

Gemäß § 312g Absatz 2 Ziffer 9. BGB besteht beim Erwerb von Tickets und Gutscheinen für eine Freizeitveranstaltung (hier: Theateraufführung) kein Widerruf- und Rückgaberecht. Dies gilt auch bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes (unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln wie Fax, E-Mail, Internet oder Telefon) geschlossen werden. Jede Bestellung von Eintrittskarten oder Gutscheinen ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten / Gutscheine.

12. Schlussbestimmungen

Für Fehlverhalten von Gästen des zaubertheaters übernehmen wir keine Haftung. Bei der Beseitigung von Störungen an technischen oder sonstigen Einrichtungen, die in zumutbarer Weise erfolgen, ist eine Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und Gewährleistungsrechten, insbesondere von Minderungsrechten, nicht zulässig.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und zulässig hätte vereinbart werden können.

13. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand

a) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

b) Sämtliche vom Karteninhaber übermittelten Daten werden vom zaubertheater unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.zaubertheater-aurich.de/datenschutz/.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Aurich.

Aurich, den 02.01.2023